Biogas ist vielseitig einsetzbar. Ob als Quelle für Strom, zur Erzeugung von Wärme oder zur Einspeisung ins Gasnetz.
Fermenter, Nachgärer und Gärrestlager unterliegen einer massiven „Biogenen Schwefelsäurekorrosion (BSK)“.
Sanierungs- und Wartungsarbeiten sind dann besonders kostenintensiv, wenn es bereits zu Undichtigkeiten gekommen ist. Mögliche Strafzahlung im Fall von Grundwasserverunreinigungen sowie lange Ausfallzeiten bei der Produktion von Strom, Wärme und Gärsubstrat kommen dann zu den notwendigen Sanierungskosten noch hinzu. Dies ist vermeidbar.
Eine professionelle Abdichtung mit zugelassenen Anwendungsprodukten unterstützen sowohl beim Neubau alsauch im Rahmen einer Sanierung eine langjährige Abdichtung und schützt die Behälterinnenwände.
Ungeschützte Flächen in Biogasbehältern sind verschiedenen chemischen Stoffen wie Schwefelsäure, Methangas und Ammoniak ausgesetzt. Schwefelsäure und schwefelige Säure (H2SO3) bewirken am Beton Abtragungsraten von 0,5–10,0 mm pro Jahr, sowie sowie massive Schäden an sämtlichen Stahlkomponenten.
Biogasanlagen sowie JGS-Anlagen dürfen bereits beim Neubau, aber auch im Rahmen von Sanierungsarbeiten, ausschließlich von Betrieben ausgeführt werden, die nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) hierzu zertifiziert sind. Ferner müssen die eingesetzten Abdichtprodukte wasserrechtlichen Anforderungen erfüllen: Wasserhaushaltsgesetzt (WHG) sowie Jauche-Gülle-Silkagesickersäfte (JGS). Die VA-Abdichtungstechnik GmbH erfüllt selbstverständlich sämtliche gesetzlichen Auflagen.
Die von uns eingesetzten und freigegebenen Produkte sind sowohl für Betonfertigteile sowie für Ortbeton einsetzbar.
Zusammen mit unseren Produkten bieten wir Ihnen
- Alle Produkte mit DIBt-Zulassung (Deutsches Institut für Bautechnik)
- Als Fachbetrieb nach AwSV § 62 zertifiziert
- Beständig gegen chemische, aggressive Stoffe
- Temperaturbeständigkeit
- Hohe Haftzugfestigkeit
- Dauerelastisch
- Unterstützung bei der Prüfung durch einen Sachverständigen vor der Inbetriebnahme
- Unterstützung bei der Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde
- Unterstützung bei der Installation eines Leckageerkennungssystems (JGS-Anlagen)